Bericht zur 54. Generalversammlung

Der 1. Vorsitzende Martin Huber hieß alle anwesenden herzlich willkommen und begrüßte den Ortsvorsteher Hans-Ulrich Wößner, Willi und Renate Seid (Bezirksvorsitzender), die Naturschutzwartin des Bezirk Kniebis Ulrike Becker, Förster Martin Schmalz und die Vertreter der Vereine.
Der SWV konnte auf ein wanderreiches Jahr zurückblicken.
Mit einer Bildpräsentation wurde ein Rückblick auf das Wanderjahr und auf die Wanderreise in den Pfälzer Wald gegeben.
Es folgten die Berichte der verschiedenen Fachwarte.
2026 werden keine regelmäßigen Seniorenwanderungen mehr angeboten, da die Teilnehmerzahlen altersbedingt zurück gingen. Es wird überlegt vielleicht noch zwei Spontanwanderungen anzubieten.
Förster Martin Schmalz gab eine kurze Ausführung zu den Zukunftsvisionen für das Naturschutzgebiet Heimbachaue.
Unter Führung von Ortsvorsteher Hans-Ulrich Wößner konnte der Vorstand entlastet und Neuwahlen durchgeführt werden. Wieder zur Wahl stellten sich der 1. Vorsitzende Martin Huber, Kassenprüferin Evelyne Schulz, Kassiererin Evelyn Schäfer, Beisitzerin Renate Sorz. Die bisherige Wegewartin Waltraud Breisig stellte sich nicht mehr zur Wahl. Alle Personen wurden von den anwesenden Mitgliedern erneut gewählt.
Die Aufgaben des Wegewarts wird in Zukunft durch Wegeabschnittshelfer übernommen. Verschiedene Personen werden nun jeweils einen Abschnitt der Wanderwege übernehmen und die Wanderzeichen pflegen bzw. ersetzen oder ergänzen.
Für 10-jährige Mitgliedschaft konnten folgende Mitglieder geehrt werden:
Heidi und Klaus Kapp, Gerhard Mäder, Brigitta Schade.
Für langes und besonderes Engagement im Verein konnte Willi Seid das Ehrenzeichen in Bronze verleihen. Dieses erhielten: Martin und Jutta Huber, Stefan Schäfer. Theo Graf und Evelyn Schäfer konnten die Ehrung leider krankheitsbedingt nicht persönlich entgegennehmen.
Martin Huber bedankte sich bei der bisherigen Wegewartin Waltraud Breisig mit einem Geschenk für ihre 20-jährige treue Mitarbeit. Theo Graf wurde ebenfalls nach 10-jähriger Tätigkeit als Naturschutzwart verabschiedet.
Es folgte noch eine kurze Vorschau auf das Wanderjahr 2026. Als Highlight findet im Mai eine 5-tägige Wanderreise ins Altmühltal statt, welche sich bereits regen Zuspruchs erfreut.

Die Geehrten

v.l.: Martin u. Jutta Huber, Stefan Schäfer, Waltraud Breisig, Willi Seid

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Der Westweg in Gegenrichtung – Alle Termine der Multimediareportage von und mit Klaus Gülker

Westweg-in-Gegenrichtung

Von Basel nach Pforzheim: Den Westweg in Gegenrichtung zur üblichen Laufrichtung Pforzheim-Basel zu gehen, hat sich für Klaus Gülker gelohnt. Auf den 285 Kilometern hat der frühere SWR-Redakteur und heutige Vorstand des Schwarzwaldvereins Hinterzarten-Breitnau Dutzende von Wandersleuten getroffen, es gab viele interessante Begegnungen. Daraus wurde zum 125-Jährigen des Fernwanderwegs ein Videoblog auf www.westweg.de. Und nun auch eine rund einstündige Mulitimedia-Reportage, die er bei verschiedenen Terminen im Frühjahr live präsentiert, mit vielen Bildern und kleinen Video-Clips.

Die Daten:

17. Januar, 12.15 Uhr Halle 9 Messe Stuttgart im Rahmen der CMT

27. Februar, 18:00 Uhr Rosensaal Baiersbronn/Veranstalter Schwarzwaldverein Oberes Murgtal.

4. März, 18:00 Uhr Begegnungszentrum „Laubenhof“ Freiburg/Veranstalter Stiftungsverwaltung Freiburg, Begegnungszentrum Laubenhof.

10. März, 18:30 Uhr Krone Kandern/Veranstalter Schwarzwaldverein Kandern.

16. März, 19:00 Uhr, Rotes Haus Waldkirch/ Veranstalter Schwarzwaldverein Waldkirch-Kandern.

11. April, 17:30 Uhr, Hotel Jägerhaus Titisee-Neustadt/ Veranstalter Schwarzwaldverein Neustadt.

12. April, 14:00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Hausach/ Veranstalter Schwarzwaldverein Hausach.

Weitere Informationen, Anmeldungen etc. bei den jeweiligen Veranstaltern.

Quelle: https://westweg.de/der-westweg-in-gegenrichtung-die-multimediareportage-von-und-mit-klaus-guelker/

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Weihnachtsbrief 2025

Weihnachtsbrief-2025

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Änderung des Landeswaldgesetzes ist beschlossen – Entlastung für Waldbesitzende und Waldbesuchende

Änderung des Landeswaldgesetzes ist beschlossen – Entlastung für Waldbesitzende und Waldbesuchende

SCHWARZWALDVEREIN BEGRÜßT DIE NOVELLIERUNG DES LANDESWALDGESETZES – BADEN-WÜRTTEMBERG SETZT BUNDESWEIT EIN WICHTIGES SIGNAL FÜR NATURSPORT UND ERHOLUNG IM WALD

Der Schwarzwaldverein würdigt die vom Landtag Baden-Württemberg beschlossene Änderung des Landeswaldgesetzes im Rahmen des Regelungsbereinigungsgesetzes ausdrücklich. Besonders begrüßt wird die Präzisierung des § 37 Betreten des Waldes, der das freie Betreten des Waldes zur Erholung stärkt und zugleich Rechtsklarheit für Waldbesuchende wie auch Waldbesitzende schafft.

Mit der Gesetzesänderung wird klargestellt, dass das Betreten des Waldes sowie das Verweilen an einfachen Einrichtungen – wie Sitzgelegenheiten oder Informationstafeln – auf eigene Gefahr erfolgt.

Damit beseitigt das Land Baden-Württemberg eine langjährige Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und erleichtert es Waldbesitzenden, Erholungseinrichtungen weiterhin bereitzustellen und neue anzulegen. Angesichts zunehmender klimabedingter Waldschäden ist diese Klarstellung ein zentraler Schritt zur Stärkung der Naherholung.

Der Schwarzwaldverein hatte in der Vergangenheit wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Gesetz entsprechend anzupassen, um Natursport, Tourismus und naturverträgliche Erholung im Wald zukunftsfähig zu gestalten. Die Landesregierung ist diesem Appell nun gefolgt – ein Schritt, den der Verein mit großer Zustimmung begleitet.

Meinrad Joos: Baden-Württemberg geht mutig voran

Der Präsident des Schwarzwaldvereins, Meinrad Joos, zeigt sich hoch erfreut über die Entscheidung:

„Mit der Novellierung des § 37 übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land Rechtssicherheit schafft und damit die Grundlage stärkt, unseren Wald weiterhin als vielfältigen Erholungsraum nutzen zu können. Diese Gesetzesänderung setzt ein starkes Zeichen für naturnahe Freizeitgestaltung, Wander-, Rad- und Natursportangebote sowie für den Tourismus insgesamt.“

Joos appelliert zugleich an die übrigen Bundesländer:

„Wir rufen andere Länder dazu auf, diesem Schritt zu folgen und ihre Waldgesetze ebenfalls zu aktualisieren. Ein klar geregeltes, sicheres und zugleich frei zugängliches Naturerlebnis ist für eine aktive Gesellschaft und die touristische Entwicklung von unschätzbarem Wert.“

Ein Gewinn für Erholung, Natursport und Waldbesitzende

Die Anpassung des § 37 trägt dazu bei, die Bereitschaft von Kommunen, Forstbetrieben und privaten Waldbesitzenden zu stärken, weiterhin Infrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Infotafeln oder einfache Rastplätze zu ermöglichen. Das schafft Vorteile für:

Wandernde und Natursporttreibende, die auf ein sicheres und verlässliches Wegenetz angewiesen sind.
Tourismusregionen, die attraktive Angebote für Gäste bereitstellen möchten.
Waldeigentümerinnen und -eigentümer, deren Verantwortung durch mehr Rechtsklarheit gerecht und handhabbar wird.

Der Schwarzwaldverein sieht in der Gesetzesänderung einen wichtigen Beitrag, um den Wald als zentralen Lebens-, Erholungs- und Erlebnisraum für die Bevölkerung zu bewahren.

Dieser Artikel ist erschienen auf der Seite des Schwarzwaldverein Hauptverein unter https://www.schwarzwaldverein.de/archive/45416#comment-2498

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Unser Wanderkalender 2026 ist jetzt Online

Unser Wanderkalender 2026 ist jetzt Online

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Er wir in den nächsten Tagen auch allen Mitgliedern zugestellt.

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Busausflug zum Weihnachtsmarkt nach Colmar

Busausflug zum Weihnachtsmarkt nach Colmar


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Zu einer gemeinsamen Busfahrt zum Weihnachtsmarkt in Colmar am Freitag, 12. Dezember lädt der Schwarzwaldverein Oberes Murgtal und der Förderverein der Glashütte ein. Nicht nur der Weihnachtsmarkt mit seinen vielen Ständen und Leckereien lockt, sondern auch die historische Altstadt mit ihren geschmückten Fachwerkhäusern, dem Lindenmuseum oder der bekannten Markthalle.

Treffpunkt ist um 9.00 Uhr am Bahnhof Baiersbronn und um 9.10 Uhr an der katholischen Kirche in Obertal.

Eine baldige Anmeldung, bis spätestens 28. November, ist bei Gudrun Nikko erforderlich.

 oder Telefon 07442-6633

Gäste sind herzlich willkommen. 🙂

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Bilder von der Abschlusswanderung 2025

Bilder von der Abschlusswanderung 2025

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Auf alle Fälle ein ganz herzliches Dankeschön an Conny & Thomas und die gesamte Familie 🙂

Alle Bilder von dieser Wanderung:

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Natur des Jahres 2026

Natur des Jahres 2026

Quelle: NABU.DE

Alle „Jahreswesen“ auf einen Blick

Natur des Jahres 2026: Wer wird es und wer hat es sich ausgedacht? Ob Vogel, Schmetterling oder Nutztier, Baum, Orchidee oder Alge: Wir bieten die Jahreswesen und die Kontaktadressen der sie kürenden Organisationen im tabellarischen Überblick.

Das Rebhuhn ist Vogel des Jahres 2026
Ein kleiner Feldbewohner mit großer Botschaft

Mit dem Rebhuhn rückt ein stark gefährdeter Agrarvogel ins Rampenlicht – und das aus gutem Grund: Sein Lebensraum sind Äcker und landwirtschaftlich genutzte Flächen, wo in den frühen Morgen- und späten Abendstunden die raue Stimme der Hähne erklingt. Doch das Rebhuhn wird immer seltener gehört.

Der Acker- oder Feldrittersporn ist Blume des Jahres 2026
Kräftiges Blau und der lange Sporn machen ihn einzigartig

Er leuchtet schon von weitem kräftig dunkelblau aus den Rändern von Getreideäckern oder auch auf frischen Erdhaufen. Unkrautbekämpfung mit Herbiziden, eine effektive Saatgutreinigung und der Verlust von Ackerrändern bedrohen den Ackerrittersporn.

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Bericht Senioren-Wanderung am 16.10.2025

Bericht Senioren-Wanderung am 16.10.2025

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Ein herzliches Dankeschön an Wanderführer Eduard Dölker 🙂

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Bericht von der Wanderung am Tieringer Hörnle

Bericht von der Wanderung am Tieringer Hörnle


Gruppenbild

Alle Bilder von dieser Wanderung:

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