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Wegepaten

Wegepaten

sind für genau definierte Abschnitte verantwortlich, die sie mindestens zweimal im Jahr ablaufen und kontrollieren und mindestens einmal pro Jahr die Wegweiserschilder auf ihrem Abschnitt reinigen.

Weitere Tätigkeiten von Paten und Wegewarten ist das „freihalten“ von Wegweisern und Rauten sowie das Ersetzen von fehlenden Rauten.

Sollten irgendwelche Unklarheiten bei den Wegepaten bestehen, so wenden sie sich immer an einen Wegewart und besprechen die Thematik.

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